RS Vwgh 1988/11/29 86/07/0080

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WWSGG §35 Abs2 idF 1976/301;
WWSLG Tir 1952 §50 Abs2;

Rechtssatz

Das Bestehen einer zur Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder (der Eigentümer der auf der XY-Alpe weideberechtigten Liegenschaften) gegründeten Gemeinschaft im Sinne des § 50 Abs 2 Tir WWSLG bringt nicht mit sich, dass die Eigentümer der berechtigten Liegenschaften (die zitierte Norm spricht von "Berechtigten") dieser ihrer Eigenschaft verlustig gehen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986070080.X04

Im RIS seit

10.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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