RS Vwgh 1988/11/29 86/07/0080

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WWSGG §35 Abs2 idF 1976/301;
WWSLG Tir 1952 §48;
WWSLG Tir 1952 §50;

Rechtssatz

In einem Verfahren, das die Ablösung des zu Gunsten der Liegenschaft eines der Mitglieder einer Interessengemeinschaft im Sinne des § 50 Abs 2 Tir WWSLG bestehenden Weidenutzungsrechtes in Geld zum Gegenstand hat, kommt weder dieser Interessengemeinschaft noch einem anderen ihrer Mitglieder (die jeweils nicht Eigentümer der vom Ablösungsverfahren betroffenen berechtigten und/oder verpflichteten Liegenschaft sind) Parteistellung zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986070080.X01

Im RIS seit

10.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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