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L82000 BauordnungNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Zieht der Bf die Vorstellung zurück, so ist der gegen die Gemeindeaufsichtsbehörde erhobenen Säumnisbeschwerde der Boden entzogen und ist auch diese als zurückgezogen anzusehen.
Schlagworte
Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3 Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Säumnisbeschwerde ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050107.X01Im RIS seit
08.11.2006