RS Vwgh 1988/11/29 88/05/0107

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

L82000 Bauordnung
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
BauRallg;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Zieht der Bf die Vorstellung zurück, so ist der gegen die Gemeindeaufsichtsbehörde erhobenen Säumnisbeschwerde der Boden entzogen und ist auch diese als zurückgezogen anzusehen.

Schlagworte

Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3 Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Säumnisbeschwerde Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050107.X01

Im RIS seit

08.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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