RS Vwgh 1988/11/29 87/14/0200

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 174;

Rechtssatz

Es bedeutet einen Gestaltungsmissbrauch, wenn der Arbeitnehmer zwecks Steuerersparnis ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140200.X03

Im RIS seit

29.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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