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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 174;Rechtssatz
Es bedeutet einen Gestaltungsmissbrauch, wenn der Arbeitnehmer zwecks Steuerersparnis ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140200.X03Im RIS seit
29.11.1988