RS Vwgh 1988/11/29 88/11/0215

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1985 §30 Abs1 idF 1985/087;
HGG 1985 §39 idF 1985/087;

Rechtssatz

Dienstnehmer des Bundes haben ausschließlich einen Anspruch gegen den Dienstgeber auf Fortzahlung der Dienstbezüge, aber keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem HGG, der gegenüber dem Heeresgebührenamt geltend zu machen wäre. Der Anspruch auf Fortzahlung der Dienstbezüge ist dem Dienstgeber gegenüber geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110215.X01

Im RIS seit

09.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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