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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1985 §30 Abs1 idF 1985/087;Rechtssatz
Dienstnehmer des Bundes haben ausschließlich einen Anspruch gegen den Dienstgeber auf Fortzahlung der Dienstbezüge, aber keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem HGG, der gegenüber dem Heeresgebührenamt geltend zu machen wäre. Der Anspruch auf Fortzahlung der Dienstbezüge ist dem Dienstgeber gegenüber geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110215.X01Im RIS seit
09.02.2007