RS Vwgh 1988/11/29 87/14/0198

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1;
BAO §299 Abs2;

Rechtssatz

Eine Bescheidbehebung gem § 299 BAO erweist sich auch als gerechtfertigt, wenn ein anderer als der von der Oberbehörde ins Treffen geführte Behebungstatbestand erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140198.X02

Im RIS seit

29.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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