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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1;Rechtssatz
Eine Bescheidbehebung gem § 299 BAO erweist sich auch als gerechtfertigt, wenn ein anderer als der von der Oberbehörde ins Treffen geführte Behebungstatbestand erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140198.X02Im RIS seit
29.11.1988Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009