RS Vwgh 1988/12/2 88/17/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/12, 752;

Rechtssatz

Ausführungen zum Verschulden des Beschwerdevertreters, der die ihm von einem Klienten mitgeteilten Umstände über den für den Beginn der Beschwerdefrist maßgebenden Zustelltag des angefochtenen Bescheides ungeprüft seiner Fristvormerkung zu Grunde gelegt hat. (Hinweis B 15.12.1987, 87/07/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988170179.X01

Im RIS seit

17.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten