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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1989/12, 752;Rechtssatz
Ausführungen zum Verschulden des Beschwerdevertreters, der die ihm von einem Klienten mitgeteilten Umstände über den für den Beginn der Beschwerdefrist maßgebenden Zustelltag des angefochtenen Bescheides ungeprüft seiner Fristvormerkung zu Grunde gelegt hat. (Hinweis B 15.12.1987, 87/07/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988170179.X01Im RIS seit
17.08.2006