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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen über die Verletzung des Verwahrungsgebotes für Waffen (hier: Faustfeuerwaffe samt Munition wurden unter der Bettmatratze versteckt, der Lebensgefährte gegen den ein Waffenverbot gem § 12 WaffG besteht, hält sich häufig allein in der Wohnung auf).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010223.X01Im RIS seit
01.09.2006