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TR-20 Privatrecht allgemein TürkeiNorm
AVG §9;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Prozessfähigkeit eines türkischen Staatsangehörigen, der mit dem 18. Lebensjahr volljährig wird.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010300.X01Im RIS seit
05.09.2006