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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Die Einlieferung in das Polizeigefangenenhaus und der Vollzug einer Freiheitsstrafe stellen Akte der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar, die der Beh zuzurechnen sind, in deren Auftrag sie durchgeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986030157.X01Im RIS seit
28.05.2002Zuletzt aktualisiert am
06.09.2018