RS Vwgh 1988/12/7 86/03/0157

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Veröffentlicht am 07.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §53 Abs1;

Rechtssatz

Wird einem rechtskräftig zu einer Arreststrafe Verurteilten von der Beh im Zuge einer Amtshandlung (anläßlich einer Vorsprache) angekündigt, die Strafe sofort zu vollziehen, so ist diese Mitteilung eine Absichtserklärung, mit dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht mehr weiter zuwarten zu wollen, nicht jedoch eine förmliche Aufforderung iSd § 53 Abs 1 VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986030157.X06

Im RIS seit

28.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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