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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §154 Abs6;Rechtssatz
Tritt ein Universitätsassistent im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Ablauf der Bestellungsdauer in ein befristetes privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund als Vertragsassistent mit dem halben Beschäftigungsausmaß, so erwirkt er nur einen Anspruch auf eine iSd § 54 Abs 5 GehG gekürzte Abfertigung (Hinweis auf E 27.6.1979, 1356/78, VwSlg 9891 A/1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120023.X01Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2014