Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/10/0207 E 28. Mai 1984 RS 1Stammrechtssatz
Das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Arzneimittel einerseits und Verzehrprodukt andererseits ist nicht, ob heilende Wirkungen hervorgerufen werden oder nicht, sondern es sind ausschließlich jene qualitativen und quantitativen Momente maßgebend, die den Stoff nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft vorhergesehenen Wirkungen als Arzneimittel kennzeichnen (Hinweis E 21.4.1980, 0375/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985100117.X04Im RIS seit
07.12.2005Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018