RS Vwgh 1988/12/12 85/10/0117

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §1 Abs1;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Pflanzensäfte "Mistel" und "Weißdorn" dienen nicht "überwiegend" Ernährungs- oder Genusszwecken und sind daher keine Lebensmittel. Es kommt nicht auf die küchenmäßige Verwendung von "Weißdorn" an, sondern allein auf das Produkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985100117.X02

Im RIS seit

07.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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