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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §1 Abs1;Rechtssatz
Pflanzensäfte "Mistel" und "Weißdorn" dienen nicht "überwiegend" Ernährungs- oder Genusszwecken und sind daher keine Lebensmittel. Es kommt nicht auf die küchenmäßige Verwendung von "Weißdorn" an, sondern allein auf das Produkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985100117.X02Im RIS seit
07.12.2005Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018