RS Vwgh 1988/12/12 88/13/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 212;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0200 E 21. Mai 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Übernahme einer Bürgschaft für Schulden, die ein Angehöriger leichtfertig (ohne besondere Notwendigkeit) eingegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130020.X03

Im RIS seit

12.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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