Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 212;Rechtssatz
Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastungen führen, sind nur Gründe zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn unmittelbar selbst betreffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130020.X01Im RIS seit
12.12.1988