RS Vwgh 1988/12/12 88/13/0020

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 212;

Rechtssatz

Dient die Übernahme der Bürgschaft durch den Abgabepflichtigen nicht zur Beseitigung einer akuten Notlage, sondern zur Wiedergutmachung einer von seiner Mutter in Ausübung ihres Berufes als Hausverwalterin schuldhaft herbeigeführten Schadens Dritter, liegt eine Belastung aus sittlichen Gründen nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130020.X04

Im RIS seit

12.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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