RS Vwgh 1988/12/12 88/12/0215

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §26;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

§ 8 Abs 2 LDG 1984 verpflichtet zwar die für die Stellenbesetzung zuständige Behörde zur Bedachtnahme auf § 26 des Gesetzes und damit zu einem bestimmten objektiven Verhalten, doch räumt diese Bestimmung den sich um den Leiterposten Bewerbenden kein subjektives, vor dem VwGH mit Beschwerde verfolgbares Recht auf Beobachtung dieses Verhaltens ein (vgl. auch B des VwGH vom 16.9.1964, 1184/64, VwSlg 6424 A/1964).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120215.X02

Im RIS seit

12.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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