RS Vwgh 1988/12/12 88/12/0126

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

B-VG Art126b Abs5;
B-VG Art51a Abs1;
PG 1965 §49 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Sparsamkeitsgebot des Art 51 a Abs 1 und 126 b Abs 5 B-VG kann nicht erschlossen werden, dass bei Gewährung von Unterhaltsbeiträgen nach § 49 Abs 1 PG 1965 jedenfalls ein "strenger Maßstab" geboten wäre. Vielmehr liegt der bei Ausübung des Ermessens zu beachtende Sinn des Gesetzes vor allem in der Sicherung des zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes ausreichenden Einkommens des Angehörigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120126.X10

Im RIS seit

26.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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