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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §49 Abs1;Rechtssatz
Das Gesetz knüpft die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages an die Angehörigen eines aus dem Dienststand entlassenen Beamten nicht daran, dass der entlassene Beamte nicht über ein Einkommen verfügt, das zur Erfüllung der ihm nach bürgerlichem Recht obliegenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Angehörigen ausreicht, sondern daran, dass die Angehörigen selbst ein zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes hinreichendes Einkommen nicht besitzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120126.X04Im RIS seit
26.02.2007Zuletzt aktualisiert am
11.04.2011