RS Vwgh 1988/12/12 88/10/0080

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
NatSchG NÖ 1977 §5 Abs1 Z3 idF 5500-3;

Rechtssatz

Einem technischen Amtssachverständigen ist es durchaus zuzumuten, Anschüttungen über Geländeniveau in Höhe von 3 - 4 m auch ohne Vermessung durch Schätzung festzustellen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100080.X05

Im RIS seit

19.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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