RS Vwgh 1988/12/13 88/04/0154

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §189 Abs1 Z3;
GewO 1973 §366 Abs1 Z3;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Anführung eines Wortlautes im Spruch eines Straferkenntnisses, der einem gesetzlichen Tatbestandsbegriff entspricht, ist dann als iSd § 44 a lit a VStG ausreichende Umschreibung der als erwiesen angenommene Tat anzusehen, wenn dieser Wortlaut gleichzeitig nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine vorgeworfene Handlungsweise ausreichend zur Darstellung bringt, wie dies im Beschwerdefall für den Begriff des "Ausschankes" von Getränken zutrifft, unter dem deren "Ausgabe" zu verstehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040154.X04

Im RIS seit

16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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