RS Vwgh 1988/12/13 88/11/0170

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die für den Zivildienst charakteristischen Erleichterungen im Vergleich zum Präsenzdienst dem Zivildienstpflichtigen eine erheblich größere Möglichkeit der Mitarbeit in seinem Betrieb gewährt (Hinweis E 1.7.1987, 85/01/0302), weshalb keine besondere Rücksichtswürdigkeit für die Befreiung vom ordentlichen Zivildienst spricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110170.X02

Im RIS seit

05.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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