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44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die für den Zivildienst charakteristischen Erleichterungen im Vergleich zum Präsenzdienst dem Zivildienstpflichtigen eine erheblich größere Möglichkeit der Mitarbeit in seinem Betrieb gewährt (Hinweis E 1.7.1987, 85/01/0302), weshalb keine besondere Rücksichtswürdigkeit für die Befreiung vom ordentlichen Zivildienst spricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110170.X02Im RIS seit
05.02.2007