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44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;Rechtssatz
Dass der Betrieb des Zivildienstpflichtigen während seiner zivildienstbedingten Abwesenheit mit familienfremden Hilfspersonen "nicht wirtschaftlich geführt" werden kann, vermag keine besondere Rücksichtswürdigkeit seines wirtschaftlichen Interesses zu begründen. Ein solcher wirtschaftlicher Nachteil trifft alle Inhaber von Kleinbetrieben, die ihre ganze Arbeitskraft diesem Betrieb widmen, in gleicher Weise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110170.X01Im RIS seit
05.02.2007