RS Vwgh 1988/12/13 88/11/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1988
beobachten
merken

Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Dass der Betrieb des Zivildienstpflichtigen während seiner zivildienstbedingten Abwesenheit mit familienfremden Hilfspersonen "nicht wirtschaftlich geführt" werden kann, vermag keine besondere Rücksichtswürdigkeit seines wirtschaftlichen Interesses zu begründen. Ein solcher wirtschaftlicher Nachteil trifft alle Inhaber von Kleinbetrieben, die ihre ganze Arbeitskraft diesem Betrieb widmen, in gleicher Weise.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110170.X01

Im RIS seit

05.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten