Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 241;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0019 E 16. September 1986 VwSlg 6148 F/1986 RS 6Stammrechtssatz
Klarheit, ob eine ausschließlich betrieblich veranlaßte Reise vorliegt oder nicht, können nicht Arbeitsprogramme, sondern lediglich Reiseprogramme bringen, anhand derer der Steuerpflichtige (soweit als möglich belegbar) für alle Tage während der Reise nachweist oder zumindest glaubhaft macht, welche Tagesstunden an welchen Tagen beruflichen und welche privaten Zwecken dienten. Nur wenn darnach die "Privatzeiten" nicht mehr Raum einnehmen als jenen, der während der laufenden Berufsausübung (im Inland) als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird, kann von einer ausschließlich beruflich veranlaßten Auslandsreise die Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140002.X02Im RIS seit
13.12.1988Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009