RS Vwgh 1988/12/13 88/14/0002

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 241;

Rechtssatz

Eine überwiegend privaten Zwecken gewidmete Reise wird nicht dadurch zur steuerlich anerkannten Geschäftsreise, daß der Abgabepflichtigen auch während der laufenden Berufsausübung im Durchschnitt pro Arbeitstag mehr Zeit für private als für berufliche Zwecke verwendet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140002.X07

Im RIS seit

13.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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