Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 241;Rechtssatz
Eine überwiegend privaten Zwecken gewidmete Reise wird nicht dadurch zur steuerlich anerkannten Geschäftsreise, daß der Abgabepflichtigen auch während der laufenden Berufsausübung im Durchschnitt pro Arbeitstag mehr Zeit für private als für berufliche Zwecke verwendet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140002.X07Im RIS seit
13.12.1988Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009