Index
L92104 Behindertenhilfe Rehabilitation OberösterreichNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ob die vom ärztlichen Sachverständigen festgestellte Hilfsbedürftigkeit in Ansehung einzelner Handreichungen die Pflegebedürftigkeit iSd § 27 Abs 3 lit a OÖ BehindertenG bewirkt, ist eine Rechtsfrage, die ausschließlich von der Behörde zu lösen ist. Sie hat insbesondere die Lebensnotwendigkeit der jeweiligen Verrichtung zu beurteilen und die Frage zu beantworten, ob die Hilfe einer anderen Person die einzige Möglichkeit zur Vornahme dieser Verrichtung darstellt oder ob nicht die Möglichkeit besteht, durch Erwerb bestimmter Fertigkeiten oder durch den Einsatz technischer Hilfsmittel diese Verrichtung vornehmen zu können, oder ob diese Verrichtung durch andere Verhaltensweisen ersetzt werden kann, wodurch die Unabhängigkeit von der Wartung und Hilfe durch andere Personen erzielbar wäre.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110034.X02Im RIS seit
31.01.2007Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009