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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs2;Rechtssatz
Weder aus § 129 Abs 2 Wr BauO noch aus § 4 VVG kann abgeleitet werden, dass die Erlassung eines der Vollstreckung eines rechtskräftigen baupolizeilichen Instandsetzungsauftrages dienenden Auftrages zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme unzulässig wäre, solange ein Verfahren iSd § 18 MRG anhängig ist, dgl wäre auch mit der gesetzlichen Verpflichtung zur ehesten Behebung von Baugebrechen nicht zu vereinbaren.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050173.X01Im RIS seit
02.11.2006