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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 241;Rechtssatz
Die Kosten von Auslandsreisen können als Betriebsausgaben nur Berücksichtigung finden, wenn die Reisen ausschließlich durch den Betrieb (beruflich) veranlaßt sind und die Möglichkeit eines privaten Reisezweckes nahezu auszuschließen ist. Dabei ist hinsichtlich des Nachweises des (nahezu) ausschließlichen betrieblichen Anlasses ein strenger Maßstab anzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140002.X01Im RIS seit
13.12.1988Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009