RS Vwgh 1988/12/13 88/05/0130

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §8;
BauRallg;

Rechtssatz

Erhebt ein Miteigentümer gegen den abweisenden Bescheid der Baubehörde erster Instanz in einem Baubewilligungsverfahren gem der NÖ BauO Berufung, so bedarf es dazu nicht der Zustimmung des anderen Miteigentümers.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersBauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050130.X02

Im RIS seit

30.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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