Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Erhebt ein Miteigentümer gegen den abweisenden Bescheid der Baubehörde erster Instanz in einem Baubewilligungsverfahren gem der NÖ BauO Berufung, so bedarf es dazu nicht der Zustimmung des anderen Miteigentümers.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersBauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050130.X02Im RIS seit
30.10.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009