RS Vwgh 1988/12/13 88/05/0140

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Index

Baurecht - Krnt
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0157 E 25. November 1981 VwSlg 10601 A/1981 RS 4

Stammrechtssatz

§ 7 AVG (§ 24 VStG) kennt keine Regelung, wonach dann, wenn der Leiter einer Behörde sich wegen Befangenheit seines Amtes zu enthalten hat, auch sämtliche Beamte dieser Behörde ausgeschlossen wären.

Schlagworte

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050140.X02

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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