Index
23/01 KonkursordnungNorm
BAO §217;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 263;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/12/14 87/13/0038 1Stammrechtssatz
Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Gewerbesteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlung eine Masseforderung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130120.X01Im RIS seit
14.12.1988