RS Vwgh 1988/12/14 88/13/0120

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217;
BAO §4 Abs2 litb;
KO §46 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 263;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/12/14 87/13/0038 1

Stammrechtssatz

Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Gewerbesteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlung eine Masseforderung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130120.X01

Im RIS seit

14.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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