RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0053

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

In Hinsicht auf den Zweck des § 84 Abs 3 StVO ist wegen der erhöhten Inanspruchnahme der Aufmerksamkeit von Fahrzeuglenkern durch derartige Maßnahmen bei der Beurteilung der nach dieser Gesetzesstelle für die Erteilung der Ausnahmebewilligung erforderlichen Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 14.3.1985, 85/02/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030053.X03

Im RIS seit

26.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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