RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0159

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
B-VG Art140 Abs7;

Rechtssatz

Ein anhängiges Normenprüfungsverfahren stellt keinen Grund für eine Aussetzung iSd § 38 AVG dar, und das bloße Aussetzen des Verfahrens durch den VwGH hätte nicht zur Folge, dass sich ein aufhebendes E des VfGH auf den anhängigen Beschwerdefall wie auf einen Anlassfall iSd Art 140 Abs 7 B-VG auswirkte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020159.X01

Im RIS seit

12.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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