RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0084

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0057 E 1. April 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Gegenstand der nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides. Vermag der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen dieser Prüfung keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides zu erkennen, ist es ohne Belang, ob und gegebenenfalls welche Mängel dem erstinstanzlichen Verfahren anhafteten.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030084.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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