RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0034

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82;
StVO 1960 §86;

Rechtssatz

Die Verwendung einer öffentlichen Verkehrsfläche durch Aufstellen eines Tisches im Rahmen einer politischen Veranstaltung stellt eine nach § 82 Abs 1 StVO bewilligungspflichtige Benützung von Straßen zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs dar, sofern keine Versammlung vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020034.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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