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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §9 Abs1;Rechtssatz
Das Überfahren einer Sperrfläche wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der betreffende Lenker an seinem beabsichtigten Fahrmanöver durch andere Verkehrsteilnehmer gehindert wird und, um es dennoch durchführen zu können, über die Sperrfläche fährt. (Es wird offen gelassen, ob dies allenfalls im Hinblick auf einen einzuschlagenden unzumutbaren Umweg ein Entschuldigungsgrund sein könnte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020160.X01Im RIS seit
12.09.2006