RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0160

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §9 Abs1;

Rechtssatz

Das Überfahren einer Sperrfläche wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der betreffende Lenker an seinem beabsichtigten Fahrmanöver durch andere Verkehrsteilnehmer gehindert wird und, um es dennoch durchführen zu können, über die Sperrfläche fährt. (Es wird offen gelassen, ob dies allenfalls im Hinblick auf einen einzuschlagenden unzumutbaren Umweg ein Entschuldigungsgrund sein könnte).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020160.X01

Im RIS seit

12.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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