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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Aus § 84 Abs 3 StVO ist nicht ableitbar, dass eine Ankündigung, wenn sie von erheblichem Interesse für die Straßenbenützer ist, nicht wiederholt werden dürfte (hier zweimalige Wiederholung in Abständen von je 6 km).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030053.X02Im RIS seit
26.09.2006