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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Im Falle der Abschleppung eines vermieteten Kfz kann nur der Mieter, nicht aber auch der Vermieter die behauptete Ausübung unmittelbar behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfen. Die Beschwerde des Vermieters ist zurückzuweisen (Hinweis B 25.2.1983, 2971/80, VwSlg 10984 A/1983 hinsichtlich Leasinggeber).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985030073.X04Im RIS seit
11.07.2001