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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Eine Hinweistafel auf dem Gasteiner Heilstollen stellt inhaltlich eine Ankündigung iSd § 84 Abs 2 StVO dar. Eine solche Ankündigung an der Abzweigung der Zufahrtsstraße zum Gasteiner Heilstollen von der Gasteiner Bundesstraße B 167 liegt im erheblichen Interesse der Straßenbenützer. Gerade für Ankündigungen der in Rede stehenden Art wurde durch die StVO-Novelle BGBl 1964/104 die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen gem § 84 Abs 3 StVO geschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030053.X01Im RIS seit
26.09.2006