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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KDV 1967 §4 Abs5 Z2 litc;Rechtssatz
Der Täter hat sich als geprüfter Kraftfahrzeuglenker, Kenntnis über die Frist der KDV über die Benutzungsdauer von Spikesreifen zu verschaffen. Er hat diese durch eine Novelle geänderte Frist zu beachten, gleichgültig wie lange die Novelle schon in Kraft war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020027.X04Im RIS seit
12.06.2001