RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0027

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §4 Abs5 Z2 litc;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Der Täter hat sich als geprüfter Kraftfahrzeuglenker, Kenntnis über die Frist der KDV über die Benutzungsdauer von Spikesreifen zu verschaffen. Er hat diese durch eine Novelle geänderte Frist zu beachten, gleichgültig wie lange die Novelle schon in Kraft war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020027.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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