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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/02/0146 E 16. Dezember 1987 RS 2Stammrechtssatz
Der Umstand, dass in bestimmten Fällen einem Zeugen die objektive Glaubwürdigkeit versagt wird, kann nicht dazu führen, dass alle seine Angaben als unrichtig gewertet werden müssen. (Hinweis auf E vom 5.5.1969, 0719/67)
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030084.X04Im RIS seit
12.06.2001