RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0084

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0146 E 16. Dezember 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass in bestimmten Fällen einem Zeugen die objektive Glaubwürdigkeit versagt wird, kann nicht dazu führen, dass alle seine Angaben als unrichtig gewertet werden müssen. (Hinweis auf E vom 5.5.1969, 0719/67)

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030084.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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