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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/03/0229 E 29. Februar 1984 RS 1Stammrechtssatz
Enthält ein unbedingtes Gebot, nämlich unter bestimmten Voraussetzungen "am rechten Fahrbahnrand zu fahren", weshalb - dies im Gegensatz zu § 7 Abs 1 - in den Spruch Ausführungen darüber, in welcher Weise der Beschuldigte diesem Gebot nicht entsprochen habe, nicht aufzunehmen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020164.X02Im RIS seit
12.09.2006