RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0164

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §7 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Durch die Tatanlastung der Besch, habe "grundlos" die linke Fahrbahnseite befahren bzw. es sei ihm "Kurvenschneiden" vorzuwerden, wird das rechtlich relevante Tatbestandsmerkmal "soweit dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit .... möglich ist" genügend konkretisiert (Hinweis E 22.11.1985, 85/18/0101) nicht jedoch durch den bloßen Vorwurf, die linke Fahrbahnseite befahren zu haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020164.X05

Im RIS seit

12.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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