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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
ABGB §1438Beachte
Rechtssatz
Die Kompensation einer Rückzahlungsforderung mit einer dem Sozialversicherungsträger zustehenden zivilrechtlichen Forderung kommt nicht in Betrcht, weil eine derartige Kompensationsmöglichkeit im Gesetz nicht vorgesehen ist und die Kompensationsvoraussetzung, daß Forderungen und Gegenforderungen einander aufrechenbar iSd Liquidität gegenüberstehen, zufolge der Verschiedenheit der Rechtswegzulässigkeiten nicht erfüllt ist (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0193).
Schlagworte
Kompensation Aufrechnung Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080252.X05Im RIS seit
20.05.2021Zuletzt aktualisiert am
21.05.2021