Index
10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
ABGB §26;Rechtssatz
Unter den Bestimmungsgründen für die Unerlaubtheit iSd § 26 ABGB sind jene materiellen Gründe zu verstehen, wie sie etwa in den §§ 6, 20 und 24 VerG genannt sind und danach zur Untersagung der Vereinsbildung bzw. zur Auflösung des Vereins verpflichten, nicht aber die im § 28 Abs 2 VerG NEBEN dem Verstoß gegen § 24 VerG angeführten Verletzung von Ordnungsvorschriften, insbesondere der Anmeldungspflicht nach § 4 VerG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984080242.X04Im RIS seit
03.12.2004Zuletzt aktualisiert am
09.11.2012