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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
ASVG §67 Abs3Beachte
Rechtssatz
Die mit der Verständigung des Beitragsschuldners vom Ergebnis zur Feststellung der Beitragsschulden beginnende Verjährungsfrist des § 68 Abs 2 ASVG wird dem Beitragsmithaftenden gegenüber nur durch die Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen.
Schlagworte
Kompensation AufrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080252.X02Im RIS seit
20.05.2021Zuletzt aktualisiert am
21.05.2021