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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §49 Abs1 Satz1;Rechtssatz
Nach § 49 Abs 1 erster und zweiter Satz AlVG sind die Kontrollmeldungen nur als Instrument der Arbeitsvermittlung zu verstehen. Für die Vorschreibung der Zahl der einzuhaltenden Kontrollmeldungen ist daher ausschließlich die Situation auf dem Arbeitsmarkt maßgebend. Bloß wegen persönlicher Umstände darf das Arbeitsamt keine öftere Kontrollmeldung vorschreiben. (hier: Verwandtschaft zum letzten Dienstgeber)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080169.X01Im RIS seit
03.04.2006