Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Grundsätze über die gebotene Sorgfaltspflicht des Rechtsanwaltes gelten nicht nur für einen von der Partei bevollmächtigten, sondern auch für einen für die Partei zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080278.X05Im RIS seit
15.12.1988Zuletzt aktualisiert am
26.07.2011