RS Vwgh 1988/12/15 87/08/0132

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0095 E 27. September 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Beweispflichtig für das Zustandekommen ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor Begehung der Tat ist der Beschuldigte. (Hinweis auf E vom 17.3.1988, 87/08/0306)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080132.X01

Im RIS seit

03.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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